Ich stimme der Übermittlung und Verarbeitung meiner Nachricht zu, es gelten die AGBs und die DSGVO der PVA und diesen Stimme ich zu.
Mit Absenden stimmt der Eigentümer zu, dass das oben genannte Pferd von der PVA und Nebentätigen vermarktet werden darf.
Im oben genannten Preisvorstellung, ist eine Provision von 10% an die PVA fällig.
Bei Kaufpreisänderung, ist die Provision von 10% gleichbleibend.
Die Pferde sind mit Anmeldung verbindlich auf der Veranstaltung vorzustellen, Verkäufe vorab werden zum obengenannten Verkaufspreis in Rechnung gestellt.
Eine Präsentation im Rahmen der Veranstaltung muss trotzdem statt finden.
Vorabverkäufen der angemeldeten Pferden sind nur nach Rücksprache mit der PVA gestattet, eigenmächtige Verkäufe, können zum Auschluss bei zukünftigen Verkaufsveranstaltungen führen.
Maßgeblich ist hier der Erstkontakt zum Käufer und nicht der tatsächliche Kaufabschluss. Die PVA übernimmt keine Gewähr, da diese lediglich als
Vermittler dient und nicht als Verkäufer.